Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verkündung des Abstimmungsergebnisses

Der Vorsitzende hat das Ergebnis von Wahlen unter Bekanntgabe der Gewählten sowie das Ergebnis sonstiger Abstimmungen mit dem Beisatze „angenommen“ oder „abgelehnt“ zu verkünden.