Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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VII. NATURSCHUTZANWALTSCHAFT

. Jedermann kann sich in wichtigen oder grundsätzlichen Fragen des Naturschutzes an den Umwelt- und Naturschutzbeirat (Naturschutzanwaltschaft) wenden. Jede Eingabe ist vom Umwelt- und Naturschutzbeirat zu prüfen. Dem Magistrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Jede Eingabe ist vom Umwelt- und Naturschutzbeirat spätestens in der übernächsten Sitzung zu behandeln. Dem Einschreiter sind das Ergebnis der Prüfung sowie die allenfalls getroffenen Veranlassungen mitzuteilen.