Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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IV. GANG DER VERHANDLUNGEN

Tagesordnung

. Der Vorsitzende hat die Tagesordnung zu bestimmen. Die Tagesordnung hat jedenfalls den Punkt „Allfälliges“ zu enthalten. Sie ist den Mitgliedern des Umwelt- und Naturschutzbeirates mit der Einladung zur Sitzung bekanntzugeben.