I. ORGANISATION
Allgemeines
. Der Umwelt- und Naturschutzbeirat besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und höchstens 22 weiteren Mitgliedern.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
I. ORGANISATION
Allgemeines
. Der Umwelt- und Naturschutzbeirat besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und höchstens 22 weiteren Mitgliedern.