Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entschädigung

Für die Teilnahme an den Sitzungen des Kuratoriums, des erweiterten Kuratoriums sowie der Ausschüsse gebührt weder den Mitgliedern, noch den Ersatzmitgliedern, noch anderen Teilnehmern ein Fahrtkostenersatz oder eine Entschädigung.