Geschäftsführung
Die Vorbereitung der Sitzungen des Landessanitätsrates, die Erstellung der Protokolle und die notwendigen Kanzleigeschäfte sind von der für die Sanitätsangelegenheiten zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung zu besorgen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsführung
Die Vorbereitung der Sitzungen des Landessanitätsrates, die Erstellung der Protokolle und die notwendigen Kanzleigeschäfte sind von der für die Sanitätsangelegenheiten zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung zu besorgen.