Geschäftsführung
Die Geschäftsführung des Familienbeirates obliegt jener Abteilung des Amtes der Landesregierung, die für Familienfragen zuständig ist.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung des Familienbeirates obliegt jener Abteilung des Amtes der Landesregierung, die für Familienfragen zuständig ist.