Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kundmachung sowie In-Kraft-Treten

. Die Kundmachung dieser Geschäftsordnung und ihrer Änderungen erfolgt durch den Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt. Diese Geschäftsordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.