Kundmachung sowie In-Kraft-Treten
. Die Kundmachung dieser Geschäftsordnung und ihrer Änderungen erfolgt durch den Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt. Diese Geschäftsordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kundmachung sowie In-Kraft-Treten
. Die Kundmachung dieser Geschäftsordnung und ihrer Änderungen erfolgt durch den Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt. Diese Geschäftsordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.