Verhandlungsgegenstand
. Gegenstand der Verhandlungen des Ausschusses sind Einsprüche der Bundesregierung gegen einen wiederholten Beschluss eines Landtages im Sinne des § 9 F-VG 1948.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verhandlungsgegenstand
. Gegenstand der Verhandlungen des Ausschusses sind Einsprüche der Bundesregierung gegen einen wiederholten Beschluss eines Landtages im Sinne des § 9 F-VG 1948.