Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Angelobung, Pflichten

Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Sachverständigenbeirates haben vor dem Antritt ihres Amtes in die Hand des zuständigen Mitglieds der Landesregierung die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben zu geloben.