Angelobung, Pflichten
Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Sachverständigenbeirates haben vor dem Antritt ihres Amtes in die Hand des zuständigen Mitglieds der Landesregierung die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben zu geloben.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Angelobung, Pflichten
Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Sachverständigenbeirates haben vor dem Antritt ihres Amtes in die Hand des zuständigen Mitglieds der Landesregierung die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben zu geloben.