Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Teilnahme von Ersatzmitgliedern

Ein bestelltes Ersatzmitglied ist - ohne Stimmrecht - auch dann berechtigt, an einer Sitzung des Beirates teilzunehmen, wenn das Mitglied, zu dessen Vertretung es bestellt ist, selbst an der Sitzung teilnimmt.