Teilnahme von Ersatzmitgliedern
Ein bestelltes Ersatzmitglied ist - ohne Stimmrecht - auch dann berechtigt, an einer Sitzung des Beirates teilzunehmen, wenn das Mitglied, zu dessen Vertretung es bestellt ist, selbst an der Sitzung teilnimmt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Teilnahme von Ersatzmitgliedern
Ein bestelltes Ersatzmitglied ist - ohne Stimmrecht - auch dann berechtigt, an einer Sitzung des Beirates teilzunehmen, wenn das Mitglied, zu dessen Vertretung es bestellt ist, selbst an der Sitzung teilnimmt.