Inkrafttreten
(1) Die Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung der Raumordnungsorgane, LGBl. Nr. 52/1994, außer Kraft.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Die Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung der Raumordnungsorgane, LGBl. Nr. 52/1994, außer Kraft.