Geltungsbereich
Die Raumordnungsorgane, das sind der Raumordnungsbeirat und seine Untergruppen, haben die ihnen obliegenden Aufgaben nach Maßgabe dieser Verordnung zu besorgen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Geltungsbereich
Die Raumordnungsorgane, das sind der Raumordnungsbeirat und seine Untergruppen, haben die ihnen obliegenden Aufgaben nach Maßgabe dieser Verordnung zu besorgen.