Beteiligung
. Die Teilnehmer einer Sitzung gelangen in der Reihenfolge ihrer Meldung beim Vorsitzenden zu Wort.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
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. Die Teilnehmer einer Sitzung gelangen in der Reihenfolge ihrer Meldung beim Vorsitzenden zu Wort.