Arbeitsausschüsse
. Der Rat kann zur Beratung bestimmter, genau bezeichneter Angelegenheiten Arbeitsausschüsse aus dem Kreis seiner Mitglieder einsetzen. Die Beratungsergebnisse dieser Arbeitsausschüsse sind dem Rat zu berichten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Arbeitsausschüsse
. Der Rat kann zur Beratung bestimmter, genau bezeichneter Angelegenheiten Arbeitsausschüsse aus dem Kreis seiner Mitglieder einsetzen. Die Beratungsergebnisse dieser Arbeitsausschüsse sind dem Rat zu berichten.