Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Arbeitsausschüsse

. Der Rat kann zur Beratung bestimmter, genau bezeichneter Angelegenheiten Arbeitsausschüsse aus dem Kreis seiner Mitglieder einsetzen. Die Beratungsergebnisse dieser Arbeitsausschüsse sind dem Rat zu berichten.