Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sitzungs(tagungs)freie Zeit

. Die Zeit vom 15. Juli bis 15. September jeden Jahres gilt als sitzungs(tagungs)freie Zeit. Es kann jedoch auch während dieser Zeit vom Präsidenten () ausnahmsweise eine Sitzung einberufen werden. Die Bestimmung des gilt auch für diese sitzungs(tagungs)freie Zeit.