Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

VII. Änderung der Geschäftsordnung

. Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist mindestens acht Tage vor der Verhandlung im Landtag den Landtagsabgeordneten mitzuteilen. In diese Frist werden Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht eingerechnet.