VII. Änderung der Geschäftsordnung
. Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist mindestens acht Tage vor der Verhandlung im Landtag den Landtagsabgeordneten mitzuteilen. In diese Frist werden Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht eingerechnet.
