. Der Präsident des Rechnungshofes hat das Recht, an den Sitzungen des Landtages, in denen die Berichte des Rechnungshofes verhandelt werden, teilzunehmen und auf sein Verlangen jedesmal gehört zu werden.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der Präsident des Rechnungshofes hat das Recht, an den Sitzungen des Landtages, in denen die Berichte des Rechnungshofes verhandelt werden, teilzunehmen und auf sein Verlangen jedesmal gehört zu werden.