Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben

Der Landessanitätsrat berät die Landesregierung und den Landeshauptmann in allen ihnen obliegenden Angelegenheiten des Gesundheitswesens und kann zur Erstellung von Gutachten herangezogen werden.