Aufgaben
Der Landessanitätsrat berät die Landesregierung und den Landeshauptmann in allen ihnen obliegenden Angelegenheiten des Gesundheitswesens und kann zur Erstellung von Gutachten herangezogen werden.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufgaben
Der Landessanitätsrat berät die Landesregierung und den Landeshauptmann in allen ihnen obliegenden Angelegenheiten des Gesundheitswesens und kann zur Erstellung von Gutachten herangezogen werden.