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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung des Fischereirevierausschusses für den Bodensee, LGBl.Nr. 52/1976, außer Kraft.