Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des Fischereirevierausschusses für den Bodensee ist von der für die Angelegenheiten der Bodenseefischerei zuständigen Abteilung im Amt der Landesregierung zu besorgen.