Geschäftsführung
Die Geschäftsführung des Fischereirevierausschusses für den Bodensee ist von der für die Angelegenheiten der Bodenseefischerei zuständigen Abteilung im Amt der Landesregierung zu besorgen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung des Fischereirevierausschusses für den Bodensee ist von der für die Angelegenheiten der Bodenseefischerei zuständigen Abteilung im Amt der Landesregierung zu besorgen.