Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben

Das Amt der Landesregierung besorgt folgende Aufgaben:

a) unter der Leitung des Landeshauptmannes oder der Landeshauptfrau die diesem oder dieser im selbständigen Wirkungsbereich des Landes obliegenden besonderen Geschäfte als Landeshauptmann oder Landeshauptfrau;

b) unter der Leitung von Regierungsmitgliedern die der Landesregierung sowie einzelnen ihrer Mitglieder im selbständigen Wirkungsbereich des Landes obliegenden Geschäfte;

c) unter der Leitung des Landeshauptmannes oder der Landeshauptfrau oder anderer Mitglieder der Landesregierung die ihnen obliegenden Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung;

d) unter der Leitung des Landeshauptmannes oder der Landeshauptfrau oder anderer Mitglieder der Landesregierung die ihnen übertragene Verwaltung von Bundesvermögen;

e) die ihm durch Gesetz als selbständige Behörde übertragenen Geschäfte;

f) die ihm durch Gesetz übertragenen Geschäfte für sonstige bei ihm eingerichtete Kollegialorgane, Beiräte und Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit.