Ausnahme vom Anwendungsbereich
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Eigenbetriebe, soweit laut Statuten eigene Regelungen getroffen worden sind und nicht Agenden der Hoheitsverwaltung vollzogen werden.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausnahme vom Anwendungsbereich
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Eigenbetriebe, soweit laut Statuten eigene Regelungen getroffen worden sind und nicht Agenden der Hoheitsverwaltung vollzogen werden.