Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bundesrechnungsdienst

Soweit das Amt der Landesregierung Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung zu vollziehen hat, gelten für diese die Bundesvorschriften über die Buchhaltung, Gebarung und Verrechnung.