Bundesrechnungsdienst
Soweit das Amt der Landesregierung Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung zu vollziehen hat, gelten für diese die Bundesvorschriften über die Buchhaltung, Gebarung und Verrechnung.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Bundesrechnungsdienst
Soweit das Amt der Landesregierung Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung zu vollziehen hat, gelten für diese die Bundesvorschriften über die Buchhaltung, Gebarung und Verrechnung.