Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben des Vorsitzenden

. Dem Vorsitzenden obliegt die Vorbereitung und Einberufung der Sitzungen, die Festsetzung der Tagesordnung, die Leitung der Beratungen und Abstimmungen sowie die Ausarbeitung der schriftlichen Ausfertigung und Unterfertigung der Entscheidungen.