Kanzleivorschriften
. Die kanzleimäßige Behandlung von Geschäftsstücken kann in einer vom Kabinettsdirektor zu erlassenden Kanzleiordnung (Büroordnung) geregelt werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kanzleivorschriften
. Die kanzleimäßige Behandlung von Geschäftsstücken kann in einer vom Kabinettsdirektor zu erlassenden Kanzleiordnung (Büroordnung) geregelt werden.