Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Führung der laufenden Geschäfte

(1) Die Abwicklung der laufenden Geschäfte wird von der Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission erledigt, welche bei der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung – K-GEA hiefür zuständigen Abteilung angesiedelt ist. Diese Geschäfte sind unter der Leitung der Vorsitzenden zu führen.

(2) Zu den laufenden Geschäften gehören insbesondere:

1. die Vorbereitung der Sitzungen;

2. die Besorgung der laufenden Kanzleigeschäfte wie insbesondere die Ausfertigung und Zustellung sämtlicher Schriftstücke;

3. die Abwicklung des zur Erfüllung der Aufgaben der Kommission notwendigen Schriftverkehrs und allfälliger sonstiger (zB telefonischer) Kontakte;

4. die Protokollführung in den Sitzungen;

5. die Abfassung von Sitzungsprotokollen in den Sitzungen;

6. die schriftliche Ausfertigung von Gutachten und Mitwirkung bei der Erstellung von Stellungnahmen;

7. die Übernahme der an die Kommission gerichteten Anträge und Berichte einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Akten;

8. die Verwahrung der Akten und etwaiger Tonbandaufzeichnungen;

9. die Bereitstellung geeigneter Sitzungssäle für die Sitzungen (Verhandlungen);

10. die Auszahlung der Reise- und Aufenthaltskosten an die befragten Auskunftspersonen und Senatsmitglieder (Ersatzmitglieder).