Beschlussfassung
(1) Die Vorsitzende führt über alle Anträge die Abstimmung durch.
(2) Die Vorsitzende hat das Abstimmungsergebnis festzustellen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Beschlussfassung
(1) Die Vorsitzende führt über alle Anträge die Abstimmung durch.
(2) Die Vorsitzende hat das Abstimmungsergebnis festzustellen.