Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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V. Bürogeschäfte

. (1) Die Bürogeschäfte führt die Bildungsdirektion für Wien (Büro der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer).

(2) Zu den Bürogeschäften gehören insbesondere:

1. die Übernahme der an die Kommission gerichteten Anträge und Berichte einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Akten;

2. die Durchführung des zur Erfüllung der Aufgaben der Kommission notwendigen Schriftverkehrs und allfälliger sonstiger (zB telefonischer) Kontakte;

3. die Schriftführung in den Sitzungen (Verhandlungen) der Kommission;

4. die Besorgung der laufenden Kanzleigeschäfte wie insbesondere die Ausfertigung und Zustellung sämtlicher Schriftstücke;

5. die Mitwirkung bei der Erstellung von Gutachten, Berichten und Stellungnahmen;

6. die Verwahrung der Akten;

7. die Bereitstellung geeigneter Sitzungssäle für die Sitzungen (Verhandlungen).