Niederschriften im Verfahren betreffend die Erstattung von Gutachten
. Über den Verlauf des Verfahrens vor der Kommission gemäß § 23a Abs. 1 B-GlBG (Erstattung von Gutachten) ist eine Niederschrift (Verhandlungsschrift) gemäß § 14 AVG abzufassen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Niederschriften im Verfahren betreffend die Erstattung von Gutachten
. Über den Verlauf des Verfahrens vor der Kommission gemäß § 23a Abs. 1 B-GlBG (Erstattung von Gutachten) ist eine Niederschrift (Verhandlungsschrift) gemäß § 14 AVG abzufassen.