B. GESCHÄFTSORDNUNG DER OBEREINIGUNGSKOMMISSION
Errichtung
Beim Amt der Landesregierung ist eine Obereinigungskommission zu errichten.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
B. GESCHÄFTSORDNUNG DER OBEREINIGUNGSKOMMISSION
Errichtung
Beim Amt der Landesregierung ist eine Obereinigungskommission zu errichten.