Die bei der Obereinigungskommission zu stellenden Anträge sind schriftlich einzubringen und an die Obereinigungskommission beim Amt der Landesregierung zu richten.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Die bei der Obereinigungskommission zu stellenden Anträge sind schriftlich einzubringen und an die Obereinigungskommission beim Amt der Landesregierung zu richten.