Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Offene Transiträume bestehen an folgenden Grenzübergangsstellen:

1. Flughafen Graz,

2. Flughafen Salzburg,

3. Flughafen Wien-Schwechat.

Die offenen Transiträume an der Grenzübergangsstelle Flughafen Graz bestehen im Umfang der in den Anlagen A und B farblich markierten Räumlichkeiten.

Die offenen Transiträume an der Grenzübergangsstelle Flughafen Salzburg bestehen im Umfang der in den Anlagen C bis E farblich markierten Räumlichkeiten.

Die offenen Transiträume an der Grenzübergangsstelle Flughafen Wien-Schwechat bestehen im Umfang der in den Anlagen F bis O farblich markierten Räumlichkeiten.