V ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung dieses Vertrages ergeben sollten, sind im diplomatischen Wege zu bereinigen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
V ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung dieses Vertrages ergeben sollten, sind im diplomatischen Wege zu bereinigen.