Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Personenbezogene Bezeichnungen

Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung, die nur in der männlichen Form verwendet werden, insbesondere für die Mitglieder und Vorsitzenden des Landessanitätsrates, gelten jeweils für beide Geschlechter gleichermaßen.