Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. , und 4, , , , , , und Abs. 2 Z 2, , und 2, , bis 3, und Abs. 2 Z 2, 3 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 116/2022 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.