3. Kapitel
Durchführungsvorschriften zum Grundbuchsgesetz und zum Liegenschaftsteilungsgesetz
Reihenfolge der Eintragungen
. (1) Beim Vollzug der Eintragungen in das Hauptbuch ist in jeder Einlage nach der Reihenfolge der Tagebuchzahlen vorzugehen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Kapitel
Durchführungsvorschriften zum Grundbuchsgesetz und zum Liegenschaftsteilungsgesetz
Reihenfolge der Eintragungen
. (1) Beim Vollzug der Eintragungen in das Hauptbuch ist in jeder Einlage nach der Reihenfolge der Tagebuchzahlen vorzugehen.