Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

3. Kapitel

Durchführungsvorschriften zum Grundbuchsgesetz und zum Liegenschaftsteilungsgesetz

Reihenfolge der Eintragungen

. (1) Beim Vollzug der Eintragungen in das Hauptbuch ist in jeder Einlage nach der Reihenfolge der Tagebuchzahlen vorzugehen.