Überwachung der Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus
a) Aktenmäßige Überwachung
. Die Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus und im Falle einer Unterbrechung der Unterbringung nach des Arbeitshausgesetzes die weitere Vollziehung sind durch Kalender oder Fristenvormerk zu überwachen. Unter Umständen genügt die Überwachung auf die im angegebene Art.
