Register der Bezirksgerichte
. (1) Bei den Bezirksgerichten eingebrachte Strafanträge sind in das U-Register einzutragen.
(2) Außerdem wird für Rechtshilfesachen ein Hs-, für sonstige Angelegenheiten ein Ns-Register geführt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Register der Bezirksgerichte
. (1) Bei den Bezirksgerichten eingebrachte Strafanträge sind in das U-Register einzutragen.
(2) Außerdem wird für Rechtshilfesachen ein Hs-, für sonstige Angelegenheiten ein Ns-Register geführt.