Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollzug und Abstreichen

. Sind auf Grund der Erledigung im Grundbuch Eintragungen vorzunehmen, so hat sie der Rechtspfleger vor der Ausfertigung des Beschlusses zu vollziehen. Danach ist das Grundbuchsstück im Tagebuch automationsunterstützt abzustreichen.