Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wechsel des Aktenzeichens bei der Übertragung aus einem Handelsregister in ein anderes

. Wenn eine Firma aus einer Abteilung des Handelsregisters in eine andere Abteilung dieses Registers oder auf ein neues Registerblatt übertragen werden muß, ist der Akt fortzuführen (); das alte Aktenzeichen ist durch das der neuen Eintragung entsprechende zu ersetzen.