Wechsel des Aktenzeichens bei der Übertragung aus einem Handelsregister in ein anderes
. Wenn eine Firma aus einer Abteilung des Handelsregisters in eine andere Abteilung dieses Registers oder auf ein neues Registerblatt übertragen werden muß, ist der Akt fortzuführen (); das alte Aktenzeichen ist durch das der neuen Eintragung entsprechende zu ersetzen.
