. Die und 3, 22, 24, 24c, 24d und 24e in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2008 treten mit 1. Oktober 2008 in Kraft. ist auch auf Vorstandsbestellungen anzuwenden, die vor seinem Inkrafttreten erfolgt sind. ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2007 begonnen haben. ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen; bis dorthin ist in der bisher geltenden Fassung anzuwenden.
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