Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zweites Hauptstück

Wirkungsbereich der Gemeinde, Wirkungskreis und Geschäftsführung der Gemeindeorgane

I. Abschnitt

Wirkungsbereich der Gemeinde

Einteilung des Wirkungsbereiches

Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein eigener und ein vom Bund und vom Land übertragener.