Zweites Hauptstück
Wirkungsbereich der Gemeinde, Wirkungskreis und Geschäftsführung der Gemeindeorgane
I. Abschnitt
Wirkungsbereich der Gemeinde
Einteilung des Wirkungsbereiches
Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein eigener und ein vom Bund und vom Land übertragener.
