Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. Abschnitt

Gemeindemitglieder; Ehrungen durch die Gemeinde

Gemeindemitglieder

Gemeindemitglieder sind jene Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/1995, LGBl. Nr. 41/1997