Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 131/2014

Die bis zum Tag des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 131/2014 genehmigten Kleinregionen bleiben bestehen, solange sie aus mindestens zwei Gemeinden bestehen.

Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014