Widmung der Geldstrafen
Die auf Grund dieses Gesetzes verhängten Geldstrafen fließen der Gemeinde zu.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 29/2010
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Widmung der Geldstrafen
Die auf Grund dieses Gesetzes verhängten Geldstrafen fließen der Gemeinde zu.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 29/2010