Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. (1) Die Verordnung mit Ausnahme der Bestimmungen des und 3 tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) und 3 der Verordnung treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(3) Die Verordnung betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen, BGBl. Nr. 41/1994, tritt mit 31. Dezember 2000 außer Kraft.

(4) , und , jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 255/2006, treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.