Mindeststandard der Sachleistungen
Der Mindeststandard der Sachleistungen hat dem Leistungskatalog und den Qualitätskriterien für die ambulanten, teilstationären und stationären Dienste. (Anlage A) zu entsprechen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Mindeststandard der Sachleistungen
Der Mindeststandard der Sachleistungen hat dem Leistungskatalog und den Qualitätskriterien für die ambulanten, teilstationären und stationären Dienste. (Anlage A) zu entsprechen.