Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufsichtsbehörde

In Dienstrechtsangelegenheiten der Gemeindebeamtinnen und Gemeindebeamten ist die Landesregierung Aufsichtsbehörde im Sinne des VI. Hauptstückes der Bgld. Gemeindeordnung.