Aufsichtsbehörde
In Dienstrechtsangelegenheiten der Gemeindebeamtinnen und Gemeindebeamten ist die Landesregierung Aufsichtsbehörde im Sinne des VI. Hauptstückes der Bgld. Gemeindeordnung.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufsichtsbehörde
In Dienstrechtsangelegenheiten der Gemeindebeamtinnen und Gemeindebeamten ist die Landesregierung Aufsichtsbehörde im Sinne des VI. Hauptstückes der Bgld. Gemeindeordnung.