Besondere Verfahrensbestimmungen
Die Strafe der Entlassung kann nur dann verhängt werden, wenn sich in der Disziplinarkommission fünf Mitglieder dafür aussprechen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Besondere Verfahrensbestimmungen
Die Strafe der Entlassung kann nur dann verhängt werden, wenn sich in der Disziplinarkommission fünf Mitglieder dafür aussprechen.